Pflegesätze

Die Einrichtungsentgelte der Häuser setzen sich aus den Positionen pflegebedingter Aufwand, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zusammen. Diese werden mit den Kostenträgern – der Arbeitsgemeinschaft Pflegeeinrichtungen der Betriebskrankenkassen in Schleswig-Holstein, der AOK Nordwest, dem zuständigen Sozialhilfeträger und dem Verband der Ersatzkassen (Vdek) verhandelt.

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen legt in seiner Empfehlung an die Pflegekasse den Pflegegrad für jeden Bewohner nach Begutachtung fest.

Die konkreten Pflegesätze unserer Häuser entnehmen Sie bitte den folgenden Dokumenten: